Aufgrund der Verordnung des Landes Baden Württemberg, dürfen wir unser Restaurant nur unter bestimmten Auflagen öffnen.
Ergänzend zur folgenden Regelung sollten Sie ihre Hände vor Betreten des Wirtshauses mit von uns bereitgestelltem Desinfektionsmittel desinfizieren.
Ebenso besteht eine Maskenpflicht in unserem Wirtshaus auf Laufwegen, sowie beim Gang auf die Toilette.
Am Tisch muss aber keine Maske getragen werden.