In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert.
» Basisstufe:
Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
» Warnstufe:
Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
» Alarmstufe I:
Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
» Alarmstufe II:
Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 und ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten
3G
Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen.
2G
Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen.
Ausnahmen:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°
» Kinder, die noch nicht eingeschult sind.°
» Grundschüler*innen, Schüler*innen
eines sonderpädagogischen Bildungs-/
Beratungszentrums, einer auf der Grund
schule aufbauenden Schule oder
einer beruflichen Schule° – gilt nur für
Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre
und nicht während der Ferien°°.
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die
nicht mehr zur Schule gehen.°°
» Personen, die sich aus medizinischen
Gründen nicht impfen lassen können
(ärztlicher Nachweis notwendig).°°
» Personen, für die es keine allgemeine
Impfempfehlung der Ständigen
Impfkommission (STIKO) gibt.
2G+
Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 3 Monate zurückliegt.
Ausnahmen:
» Genesene/geimpfte Personen, die ihre
Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
» Vollständig geimpfte Personen oder Genesene
mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder-
liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max.
3 Monate zurück).
» Kinder, die noch nicht eingeschult sind.°
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines
sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungs-
zentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden
Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur
für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre
und nicht während der Ferien°°.
» Personen, die sich aus medizinischen
Gründen nicht impfen lassen können
(ärztlicher Nachweis notwendig).°°
» Personen, für die es keine Also bspw. vollständig
geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich
11 Jahre und Schwangere im ersten Schwanger
schaftsdrittel.